Vermeintlicher Konkurrent ist kein Käpt’n Iglo Doppelgänger
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Fischstäbchenhersteller Iglo und seinem Mitbewerber Appel Feinkost erlitt Iglo ein weiteres Mal einen Rückschlag.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Fischstäbchenhersteller Iglo und seinem Mitbewerber Appel Feinkost erlitt Iglo ein weiteres Mal einen Rückschlag.
Die Lebensmittelinformations-Verordnung („LMIV“) regelt die (grundsätzliche) Kennzeichnung von Lebensmitteln. Zwingend vorgeschrieben ist u.a. die Nährwertdeklaration, welche neben weiteren Informationen Brennwert und Nährstoffmengen ausweisen muss.
Am 12. November 2021 hat die Europäische Kommission mit der – gefrorenen, getrockneten und pulverförmigen – Wanderheuschrecke (locusta migratoria) das zweite Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen.
Eine Hörmarke ist eine Marke, die ausschließlich aus einem Klang oder einer Kombination von Klängen besteht. Seit dem Jahr 2017 ist es möglich, Hörmarken auch durch Vorlage einer Audiodatei im MP3-Format im multimedialen Markenregister darzustellen.
Die Interessenvertretung der Champagnererzeuger (Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne – CIVC) klagte in Spanien auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „CHAMPANILLO“ für eine Kette von Tapas-Bars, weil dieser Ausdruck eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Champagner“ sei.
In einem UWG-Verfahren zwischen zwei Lebensmittelhändlern wurde entschieden, dass der Slogan „HOFER PREIS, ALLES ANDERE IST OVERPRICED“ eine marktschreierische Anpreisung ohne Anspruch auf Glaubwürdigkeit und Gültigkeit ist.
CBD-Produkte sind weiterhin weit verbreitet. Im November 2020 hat der EuGH – erstmals – zur Rechtmäßigkeit von CBD Stellung genommen und ausgesprochen, dass CBD kein Betäubungsmittel im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel darstellt; dies unabhängig davon, ob es synthetisch oder natürlich aus der Hanfpflanze – und aus welchen ihrer Teile (Samen und Blätter vs. Blüten- und Fruchtstände) – hergestellt wird (EuGH 19.11.2020, C-663/18). Dieses Urteil hat konkrete rechtliche Auswirkungen im Bereich von Kosmetika und Lebensmitteln:
Eine praktisch überaus bedeutsame Frage ist, wer die Verantwortung für die gesetzeskonforme Lebensmittelkennzeichnung trägt: Der Hersteller oder (auch) der Händler?
Die harmonisierte EU-Gesetzgebung über die verpflichtende Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts von Lebensmitteln schließt den Erlass nationaler Rechtsakte zwar nicht aus. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zwischen dem Ursprung oder der Herkunft und bestimmten Qualitäten des Lebensmittels muss insb. eine nachweisliche Verbindung bestehen.
Ein „natürliches Mineralwasser aus der ***-Felsenquelle“ mit der Handelsbezeichnung „Babywasser“ darf nicht mit den Angaben „hochwertige Wasserqualität“ und „abkochen nicht erforderlich“ bezeichnet werden; denn es handelt sich um eine Irreführung mit Selbstverständlichkeiten.