Tag: Herkunftsangaben

Unionsrechtlich geschützte Ursprungsbezeichnungen wie „Feta“ gelten auch für die Ausfuhr von Erzeugnissen in Drittländer

Mitgliedsstaaten dürfen den Verkauf von Kosmetika untersagen, wenn sie mit Lebensmitteln verwechselbar ähnlich sind und somit die Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Dies entschied der EuGH im Zusammenhang mit der Beschwerde eines litauischen Kosmetikherstellers, dem vorgeworfen wurde, Badekugeln in Erscheinungsform von Lebensmitteln („Eiskugeln“) zu verkaufen. Für Unternehmen, die lebensmittelähnliche Erzeugnisse herstellen, ist somit Vorsicht geboten.

„Champanillo“ für eine Tapas-Bar als unzulässige Anspielung auf die g.U. „Champagne“

Die Interessenvertretung der Champagnererzeuger (Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne – CIVC) klagte in Spanien auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „CHAMPANILLO“ für eine Kette von Tapas-Bars, weil dieser Ausdruck eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Champagner“ sei.

Deutscher Balsamico – Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Aceto Balsamico di Modena“ ist nur als Gesamtbezeichnung geschützt

Der Name „Aceto Balsamico di Modena“ ist seit 2009 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingetragen. Deutschland hat schon damals gegen diese Eintragung (vergeblich) Einspruch erhoben, weil man Nachteile für bereits bestehende Erzeugnisse unter den Bezeichnungen „Balsamessig/Aceto balsamico“ befürchtete.