Food Law Corner

CERHA HEMPEL Food Law Corner bietet Einblick in aktuelle gesetzliche Entwicklungen und neueste Rechtsprechung im Bereich der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Unsere Anwälte beraten laufend zu den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Lebensmittelinformation, Health & Nutrition Claims, Produktwerbung und Marketing, der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln, Novel Foods uvm. Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere in Verwaltungsstrafverfahren, bei der Geltendmachung und Abwehr von UWG-Ansprüchen sowie im Bereich des Markenrechts einschließlich g.g.A. und g.U.

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„Champanillo“ für eine Tapas-Bar als unzulässige Anspielung auf die g.U. „Champagne“

Die Interessenvertretung der Champagnererzeuger (Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne – CIVC) klagte in Spanien auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „CHAMPANILLO“ für eine Kette von Tapas-Bars, weil dieser Ausdruck eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Champagner“ sei.

Deutscher Balsamico – Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Aceto Balsamico di Modena“ ist nur als Gesamtbezeichnung geschützt

Der Name „Aceto Balsamico di Modena“ ist seit 2009 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingetragen. Deutschland hat schon damals gegen diese Eintragung (vergeblich) Einspruch erhoben, weil man Nachteile für bereits bestehende Erzeugnisse unter den Bezeichnungen „Balsamessig/Aceto balsamico“ befürchtete.