Irreführung mit Selbstverständlichkeiten bei Babywasser
Ein „natürliches Mineralwasser aus der ***-Felsenquelle“ mit der Handelsbezeichnung „Babywasser“ darf nicht mit den Angaben „hochwertige Wasserqualität“ und „abkochen nicht erforderlich“ bezeichnet werden; denn es handelt sich um eine Irreführung mit Selbstverständlichkeiten.