Wir beraten unsere Mandanten seit vielen Jahren in allen Belangen der öffentlichen Auftragsvergabe. Für Auftraggeber betreuen wir Vergabeprozesse von der Konzeptionierung des Beschaffungsvorhabens, ueber die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis hin zum Zuschlag. Unsere Mandanten auf Bieterseite begleiten wir bei der erfolgreichen Teilnahme an Vergabeverfahren und Angebotserstellung. Wir beraten auch zu einer vergabrechtskonformen Ausgestaltung von Gesetzen. Und wenn einmal etwas nicht nach Plan läuft, vertreten wir unsere Mandanten im Vergabekontrollverfahren und in vergaberechtlichen Schadenersatzprozessen – und das mit einer Erfolgsquote, die sich sehen lassen kann.