Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht hätte das Jahr eigentlich nicht ereignisreicher beginnen können. Die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft, kurz „FlexCo“, hat quantitativ die mediale Berichterstattung dominiert. Es verwundert daher wahrscheinlich nicht, dass die nicht minder relevanten Bestimmungen über die Sanktionierung von strafrechtlich verurteilten Vertretungsorganen von Kapitalgesellschaften fast unbemerkt in Kraft getreten sind.
The "Markets in Crypto-Assets Regulation" (MiCAR) intends to close existing gaps in the EU's financial services legislation by creating a uniform system of standards for the regula-tion of cryptocurrencies within the EU. It was designed, in this context, as part of a more comprehensive regulatory effort (i.e. the EU's Digital Finance Package), which includes fur-ther initiatives such as the Digital Operational Resilience Act (DORA) and the Transfer of Funds Regulation (TFR).
Mit 30. Juni 2023 tritt die Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (kurz „COVID-19-GesV“) außer Kraft. Diese Verordnung hat den Zweck, Versammlungen von Kapitalgesellschaften virtuell durchführen zu können. Nach ihrem Ersterlass im Jahr 2020 wurde sie bereits mehrfach verlängert, eine nochmalige Verlängerung schien nicht zielführend.
Increasing implementation of blockchain technology into business and everyday life eliminates the requirement for trusted third parties to act as intermediaries, for example, for financial transactions and introduces novel ways to raise capital.
Der Anwendungsbereich der Blockchain-Technologie erweitert sich stetig, so etwa um die sogenannten „DAOs“. DAO steht für Decentralized Autonomous Organization. Üblicherweise ist damit eine dezentralisierte, autonom agierende Organisation gemeint, die auf vielen mitei-nander interagierenden Smart Contracts basiert.
Die EU hat die Initiative ergriffen und mit der EU Crowdfunding Service Provider Verordnung (ECSP-VO) auf Unionsebene eine gesetzliche Regelung erlassen.
Bereits zu Beginn der Corona-Krise wurde vom österreichischen Wirtschaftsministerium ein neues Investitionskontrollgesetz („InvKG“) angekündigt, um einen „Ausverkauf“ österreichischer Unternehmen zu verhindern. Dieses Gesetz wurde nunmehr von Nationalrat und Bundesrat genehmigt und beschlossen, womit es in Kürze – nach Ratifizierung durch den Bundespräsidenten und anschließender Kundmachung im Bundesgesetzblatt – in Kraft treten wird. Doch welche Änderungen bringt das Gesetz mit sich und welche Auswirkungen hat es auf Unternehmenstransaktionen?
Benötigen österreichische Unternehmen Kapital, greifen sie mangels adäquater Alternativen häufig auf Bankkredite zurück. Um den heimischen Unternehmen hier neue und attraktive Möglichkeiten im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung zu bieten, könnte ein aktiverer Risikokapitalmarkt in Österreich überaus hilfreich sein. Daher fordern etwa die Experten der AVCO schon länger ein eigenes Wagniskapitalfonds-Gesetz mit dem primären Ziel zu verabschieden, einen modernen, international üblichen, rechtlichen Rahmen zu schaffen.
Es ist vollbracht – der Covid-Start-up Hilfsfonds, dotiert mit bis zu MEUR 50, kann ab sofort von österreichischen Start-ups beantragt werden.
Die österreichische Start-up-Szene fordert maßgeschneiderte Lösungen für Start-ups, da bestehende Hilfsmaßnahmen wie Garantien die spezifischen Voraussetzungen, mit denen junge, innovative Unternehmen am Markt konfrontiert sind, nicht berücksichtigen!