Es ist vollbracht – der Covid-Start-up Hilfsfonds, dotiert mit bis zu MEUR 50, kann ab sofort von österreichischen Start-ups beantragt werden (vgl. https://www.aws.at/aws-eigenkapital/covid-start-up-hilfsfonds/).
Private Investorenmittel sollen vom aws als Zuschüsse verdoppelt werden und so die Start-up Szene stützen.
Welche Startups sind antragsberechtigt?
- Österreichische Start-ups, deren business case ein hohes Wachstumspotential verspricht oder die eine aws bzw. FFG Förderzusage innerhalb der letzten 2 Jahre erhalten haben;
- Unternehmensgründung vor nicht mehr als 5 Jahren (Stichtag 15.3.2020)
- Jahresumsatz unter MEUR 10
- Bis zu 50 MitarbeiterInnen
- Nachweisbare negativen Auswirkungen durch die COVID-19 Krise
- Investments von mind. EUR 10.000 von unabhängigen, privaten InvestorIinnen
Verdoppelt werden private Investments, die seit Ausbruch der COVID-Krise getätigt wurden bzw. werden:
- Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen zwischen EUR 10.000 bis maximal EUR 800.000
- Zuschussvolumen des aws beträgt MEUR 50, somit neues Kapital für Start-ups von insgesamt bis zu MEUR 100 möglich
- Rückzahlbar in den darauffolgenden 10 Jahren nur bei Vorliegen eines Jahresüberschusses
- Antragstellung auf first-come-first-serve Basis bis 15.12.2020 über das aws möglich