Unsere Praxisgruppe Gesundheitsrecht berät öffentliche Institutionen, Gesundheitsdienstleister sowie Unternehmen aus dem Life-Sciences-Sektor zu sämtlichen Aspekten des Gesundheitsrechts. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Gründung von Krankenanstalten und anderen medizinischen Einrichtungen und unterstützen Krankenhausträger laufend bei regulatorischen Fragestellungen. Darüber hinaus sind wir regelmäßig an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Gesundheitsrecht tätig (z. B. bei der Übernahme von Kliniken oder der Strukturierung von Unternehmensgruppen im Gesundheitswesen) und verfügen über umfangreiche Expertise bei Finanzierungs- und Kostenerstattungsthemen im Gesundheitsbereich.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung zu Produkten im Life-Sciences-Bereich (Arzneimittel, Medizinprodukte, Gewebeprodukte, Lebensmittel, Tabakerzeugnisse etc.). Wir beraten regelmäßig Pharma- und Medizinprodukteunternehmen und fungieren häufig als österreichischer Rechtsberater für renommierte Life-Sciences-Unternehmen aus ganz Europa. Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrung im Lebensmittelrecht (Lebensmittelinformation, neuartige Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, gesundheitsbezogene Angaben etc.) und vertreten unsere Mandanten regelmäßig vor Behörden und Gerichten.
Unser eingespieltes Team aus Expertinnen und Experten für Gesundheits- und Vergaberecht berät außerdem bei der Teilnahme an gesundheitsbezogenen Vergabeverfahren.