Peter Knobl, auf Bankaufsichts-, Börse- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Partner und Rechtsanwalt bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, hat die Bestimmungen über das Verbot der Marktmanipulation und der zulässigen Marktpraxis in der Marktmissbrauchsverordnung, Univ.-Prof. Nicolas Raschauer, Of Counsel bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, hat die Sanktions- und Verfahrensbestimmungen betreffend…