Die Weltwirtschaft befindet sich nach wie vor fest im Griff der COVID-19 Pandemie. Angesichts unsicherer Zukunftsprognosen ist es für österreichische Unternehmer, die im internationalen Umfeld agieren, wichtiger denn je, sich vorsorglich und umfassend gegen die potentielle Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern abzusichern.
Häufig stellen sich GmbH-Gesellschafter die Frage, was mit der Beteiligung eines Mitgesellschafters geschieht, wenn dieser plötzlich insolvent wird: Kann man verhindern, dass ein unbekannter Dritter die Beteiligung erwirbt und plötzlich neuer Mitgesellschafter wird?
Viele GmbH-Gesellschaftsverträge sehen in der Insolvenz des Mitgesellschafters ein Aufgriffsrecht der weiteren Mitgesellschafter vor.
In Rahmen einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hatte der OGH (17 Ob 6/19k) erstmals über die Zulässigkeit einer Abtretung von Insolvenzanfechtungsansprüchen zu entscheiden - und diese bejaht! Mit diesem Ergebnis, das als richtungsweisend und nicht minder überraschend zu bezeichnen ist, hat der OGH entgegen der bisherigen Ansicht in Österreich Klarheit geschaffen.
Eine zweite Chance zu bekommen und ein Unternehmen mit Hilfe effektiver Umstrukturierungsverfahren zu sanieren, scheint in der gesamten EU unumstritten zu sein - allerdings fehlte bis vor kurzem noch ein EU-weiter Rechtsrahmen für solche Verfahren. Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen wurde nun die EU-Richtlinie zur Unternehmensrestrukturierung und -sanierung (RL (EU) 2019/1023) erlassen. Es bestand vor allem die Befürchtung, dass sie für die Schuldner zu günstig ausgefallen sei. Eines erscheint klar: Während des Umsetzungsprozesses, der bis zum 17. Juli 2021 abgeschlossen sein soll, müssen viele weitere Fragen und Details geklärt werden.