Die Stiftung zählt sowohl in Liechtenstein als auch in Österreich zu den beliebtesten Instrumenten für Vermögensschutz, Strukturierung und generationenübergreifende Nachfolgeplanung. Auch wenn sich die beiden Länder bei der rechtlichen Ausgestaltung wechselseitig inspiriert haben und daher zahlreiche „grenzüberschreitende“ Gemeinsamkeiten bestehen, sind doch einige wesentliche Unterschiede zu beachten. Selbst bei ähnlich gelagertem Sachverhalt gelangen Rechtsanwender daher regelmäßig zu unterschiedlichen Ergebnissen, abhängig davon, auf welcher Seite der (nicht allzu langen) Staatsgrenze sie stehen.
Prof. Dr. Nowotny und Dr. Schwarz widmen sich in dieser Veranstaltung diesen Besonderheiten und werfen einen praxisnahen Blick auf die jeweilige höchstgerichtliche Rechtsprechung. Anhand ausgewählter Entscheidungen beleuchten sie, wo die Stiftungsmodelle der beiden Länder harmonieren, wo sie unterschiedliche Wege gehen und welche Konsequenzen sich daraus für Stiftungsbeteiligten ergeben können.