Seit Gründung der Sozietät (1921) hat die Kanzlei bedeutende Private Clients und Unternehmerfamilien beraten und dies immer als wesentlichen Teil ihres Kerngeschäfts verstanden. Dieser Schwerpunkt wird seit Einführung der Privatstiftung in Österreich durch die Expertise in allen Bereichen des Stiftungsrechts ergänzt. Dazu kommt die laufende Beratung von öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Körperschaften. Wir haben profunde Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die für Private Clients, Unternehmerfamilien, Privatstiftungen und öffentlich-rechtliche/kirchliche Rechtsträger von Interesse sind, vom Vertrags- und Gesellschaftsrecht (insbesondere Syndikatsverträge) über die Nachfolgeplanung und –regelung bis zum Immobilienrecht und zum Steuerrecht. Bei Gesellschafterstreitigkeiten bieten wir unseren Klienten selbstverständlich Beratung zur Konfliktlösung, aber auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an.