Nach der aktuellen Judikatur (VwGH 12. 11. 2021, Ra 2020/16/0158) hat bereits der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Zollrecht einbringungshemmende Wirkung, noch bevor diesem Antrag stattgegeben wird. Damit entspricht der Rechtsschutz im Zollverfahren jenem im Abgabenverfahren. Die Zollverwaltung ignoriert diese Rechtsprechung gegenwärtig noch. Der Beitrag zeigt auf, dass dies grundrechtlich bedenklich ist und Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen kann.
Am 27. Dezember 2021 entschied das Bundesfinanzgericht (BFG, 27.12.2021, RV/7101196/2021), dass ein Geschäftsführer, der für die Steuern der Gesellschaft haftet, unabhängig von einem solchen Recht der Gesellschaft, berechtigt ist, im eigenen Namen die Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens zu beantragen.
Immer häufiger verweigern Abgabenbehörden den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, dass der bekannt gegebene Empfänger ihrer Ansicht nach ein Scheinunternehmen sei. Dabei wird der Begriff des „Scheinunternehmens“ sehr weit interpretiert. Der Beitrag beleuchtet die Risiken und möglichen Argumente vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung (VwGH 3.12.2021, Ra 2019/13/0074).
Am 22.12.2021 hat die Europäische Kommission der Entwurf einer Richtlinie zur Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Europäischen Union (EU) veröffentlicht, die Regelungen vorsieht, wonach Unternehmensgruppen, die in der EU tätig sind mit einem globalen Mindeststeuersatz von 15% besteuert werden.
Am 22.12.2021 hat die EU Kommission einen Entwurf einer neuen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie veröffentlich, der Regelungen zur Verhinderung von steuerlichem Missbrauch durch die Nutzung von Briefkastengesellschaften (shell entities) vorsieht (RL-E ATAD 3). Der Entwurf ist Teil der sogenannten „Unshell Initiative“ und wurde bereits am 18.05.2021 in der „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ von der EU Kommission angekündigt.