ATAD 3: Richtlinienentwurf der EU Kommission zur Vermeidung des steuerlichen Missbrauchs durch Nutzung von Briefkastengesellschaften (shell entities)
Am 22.12.2021 hat die EU Kommission einen Entwurf einer neuen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie veröffentlich, der Regelungen zur Verhinderung von steuerlichem Missbrauch durch die Nutzung von Briefkastengesellschaften (shell entities) vorsieht (RL-E ATAD 3). Der Entwurf ist Teil der sogenannten „Unshell Initiative“ und wurde bereits am 18.05.2021 in der „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ von der EU Kommission angekündigt.