Die am 24. Mai 2023 beschlossene Novelle zum Österreichischen Weingesetz stärkt die Identität des österreichischen Weines durch die Einführung der „Ortsübergreifenden Weinbaugemeinde“ und erleichtert die Ernte- und Bestandsmeldungen für die WinzerInnen durch ein neues Online-Tool.
Das Österreichische Patentamt (ÖPA) untersagte dem Wortzeichen „TSCHIN“ aufgrund fehlender Unterscheidungskraft und Täuschungseignung die Eintragung in den Warenklassen 32 (alkoholfreie Getränke) und 33 (alkoholische Getränke). Innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erwecke das Zeichen den Eindruck, dass es sich hierbei um Gin und verwandte Produkte handle.
Mitgliedsstaaten dürfen den Verkauf von Kosmetika untersagen, wenn sie mit Lebensmitteln verwechselbar ähnlich sind und somit die Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Dies entschied der EuGH im Zusammenhang mit der Beschwerde eines litauischen Kosmetikherstellers, dem vorgeworfen wurde, Badekugeln in Erscheinungsform von Lebensmitteln („Eiskugeln“) zu verkaufen. Für Unternehmen, die lebensmittelähnliche Erzeugnisse herstellen, ist somit Vorsicht geboten.
Mitgliedsstaaten dürfen den Verkauf von Kosmetika untersagen, wenn sie mit Lebensmitteln verwechselbar ähnlich sind und somit die Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Dies entschied der EuGH im Zusammenhang mit der Beschwerde eines litauischen Kosmetikherstellers, dem vorgeworfen wurde, Badekugeln in Erscheinungsform von Lebensmitteln („Eiskugeln“) zu verkaufen. Für Unternehmen, die lebensmittelähnliche Erzeugnisse herstellen, ist somit Vorsicht geboten.
Der Eintragung einer Marke stehen nach dem EU-Recht u.a. sog. absolute Eintragungshindernisse entgegen. Danach ist die Eintragung eines Zeichens als Marke ausgeschlossen, wenn sie „ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“, (Art 7 Abs 1 lit. c UMV).
Neuartige Lebensmittel benötigen gemäß der „Novel Food“-Verordnung vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt eine EU-weite Zulassung.
Mit BGBl I 256/2021 wurden das LMSV und das GESG novelliert. Die neuen Bestimmungen sind teils schon mit 1. Jänner 2022, teils mit 22. Februar 2022 in Kraft getreten.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Fischstäbchenhersteller Iglo und seinem Mitbewerber Appel Feinkost erlitt Iglo ein weiteres Mal einen Rückschlag.
Die Lebensmittelinformations-Verordnung („LMIV“) regelt die (grundsätzliche) Kennzeichnung von Lebensmitteln. Zwingend vorgeschrieben ist u.a. die Nährwertdeklaration, welche neben weiteren Informationen Brennwert und Nährstoffmengen ausweisen muss.
Am 12. November 2021 hat die Europäische Kommission mit der – gefrorenen, getrockneten und pulverförmigen – Wanderheuschrecke (locusta migratoria) das zweite Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen.