Ein Wagniskapitalfonds-Gesetz für Österreich?

Wagniskapitalfonds-Gesetz

Benötigen österreichische Unternehmen Kapital, greifen sie mangels adäquater Alternativen häufig auf Bankkredite zurück. Um den heimischen Unternehmen hier neue und attraktive Möglichkeiten im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung zu bieten, könnte ein aktiverer Risikokapitalmarkt in Österreich überaus hilfreich sein.

Daher fordern etwa die Experten der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) schon länger ein eigenes Wagniskapitalfonds-Gesetz mit dem primären Ziel zu verabschieden, einen modernen, international üblichen, rechtlichen Rahmen zu schaffen. Unter einem würde dadurch auch der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt werden.

Nach den Vorstellungen der AVCO sollte in Österreich unter anderem Folgendes umgesetzt werden:

- Ein neues Finanzierungsinstrument – den Wagniskapitalfonds – um Unternehmen Risikokapital zur Verfügung zu stellen;
- Eine Verbesserung der Eigenkapitalstruktur von österreichischen Unternehmen;
- Einen aktiven Wagniskapitalmarkt, der ausländische Unternehmen ansprechen soll;
- Transparenz und Rechtssicherheit für Wagniskapital;
- Zugang von Unternehmen zu außerbörslichem Risikokapital;
- Attraktive rechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen; und
- Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts

Der Wagniskapitalfonds soll als Sondervermögen strukturiert werden, wodurch den Investoren eine kostengünstige und transparente Finanzierungsstruktur geboten wird. Es sollen Einzahlungen und Rückflüsse einfach und flexibel vorgenommen werden können. Zudem sollen spezifische und international übliche Regelungen für Managementgesellschaften für Wagniskapitalgeschaffen getroffen werden.

Auch steuerlich sollte der Wagniskapitalfonds offenkundig attraktiv sein. Dazu sieht der Vorschlag unter anderem Folgendes vor

- Es werden Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG erzielt, wodurch der einheitliche KESt-Steuersatz von 27,5 % zur Anwendung kommt;
- Wertminderungen der Assets sind steuerlich abzugsfähig / kürzen den Veräußerungsgewinn;
- Auf Ebene des Wagniskapitalfonds ist ein Verlustausgleich möglich;
- Steuerpflicht der Jahresgewinnausschüttung nur, wenn diese die Einlagen übersteigt; und
- Vorrangige Rückzahlung der Einzahlungen der Investoren, wodurch es einem Private Equity und Venture Capital Modell entspricht.

Es bleibt somit abzuwarten, ob der österreichische Gesetzgeber den konstruktiven Vorschlag der AVCO aufgreift und den heimischen Unter-nehmen bald eine Alternative zur Verfügung stellt, um ihren Kapitalbedarf zu decken und damit gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Österreich wie auch den vorbörslichen Kapitalmarkt in Österreich zu stärken.

PDF Download