Rotklee in Keimlingsmehl als novel food qualifiziert

Nach der Novel Food-Verordnung (EU-Verordnung 2015/2283) bedürfen "neuartige Lebensmittel" vor dem Inverkehrbringen einer Zulassung durch die Europäische Kommission und der Eintragung in eine Unionsliste. Ein Lebensmittel ist neuartig, wenn es – vereinfacht – in bestimmte Lebensmittelkategorien fällt und vor dem 15.05.1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurde.

Mogelpackung: Die Minderbefüllung einer Kuchenverpackung von 40 bis 50 % begründet bei vermeidbarer Überdimensionierung eine Irreführung

Verfahrensgegenständlich war der undurchsichtige Außenkarton einer Schokoladenkuchenverpackung, die mit fünf – einzeln in Silberfolie abgepackten – Küchenstücken befüllt war. Bei den Einzelverpackungen wird warme Luft mit eingeschlossen, weshalb sie unmittelbar nach dem Versiegeln ein höheres Volumen (etwa 10 %) aufweisen. Ein „Entlüften“ der Einzelpackungen dergestalt, dass im Karton insgesamt sechs Kuchenstücke Platz finden würden, ist bei der verwendeten Verpackungsanlage aus den 90er Jahren nicht möglich. Bei neueren Maschinen wäre es möglich. Auf der Schmalseite des Außenkartons wurde auf die Gesamtinhaltsmenge von 150g wahrheitsgemäß hingewiesen.