Food Law Corner

CERHA HEMPEL Food Law Corner bietet Einblick in aktuelle gesetzliche Entwicklungen und neueste Rechtsprechung im Bereich der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Unsere Anwälte beraten laufend zu den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Lebensmittelinformation, Health & Nutrition Claims, Produktwerbung und Marketing, der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln, Novel Foods uvm. Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere in Verwaltungsstrafverfahren, bei der Geltendmachung und Abwehr von UWG-Ansprüchen sowie im Bereich des Markenrechts einschließlich g.g.A. und g.U.

Posts tagged with Markenrecht

Keine Unterscheidungskraft für „BioMarkt“ laut EuG

Der Eintragung einer Marke stehen nach dem EU-Recht u.a. sog. absolute Eintragungshindernisse entgegen. Danach ist die Eintragung eines Zeichens als Marke ausgeschlossen, wenn sie „ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“, (Art 7 Abs 1 lit. c UMV).

Keine Hörmarke für eine Klangkombination, die beim Öffnen einer Getränkedose entsteht

Eine Hörmarke ist eine Marke, die ausschließlich aus einem Klang oder einer Kombination von Klängen besteht. Seit dem Jahr 2017 ist es möglich, Hörmarken auch durch Vorlage einer Audiodatei im MP3-Format im multimedialen Markenregister darzustellen.

Verstoß gegen die öffentliche Ordnung: Kein Markenschutz für „Cannabis“-Zeichen auf EU-Ebene

Von der Eintragung als Marke sind nach EU-Recht u.a. folgende Zeichen ausgeschlossen: „Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen“ (Art 7 Abs 1 lit f UMV). Auf dieser Grundlage wurde kürzlich dem Wort-Bild-Zeichen „CANNABIS STORE AMSTERDAM“ für Lebensmittel, nichtalkoholische Getränke und Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen (Klassen 30, 32 und 43) vom Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) der Schutz als Unionsmarke versagt.