Dürfen Badekugeln in der Eistüte verkauft werden?
Mitgliedsstaaten dürfen den Verkauf von Kosmetika untersagen, wenn sie mit Lebensmitteln verwechselbar ähnlich sind und somit die Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Dies entschied der EuGH im Zusammenhang mit der Beschwerde eines litauischen Kosmetikherstellers, dem vorgeworfen wurde, Badekugeln in Erscheinungsform von Lebensmitteln („Eiskugeln“) zu verkaufen. Für Unternehmen, die lebensmittelähnliche Erzeugnisse herstellen, ist somit Vorsicht geboten.