Deutscher Balsamico – Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Aceto Balsamico di Modena“ ist nur als Gesamtbezeichnung geschützt
Der Name „Aceto Balsamico di Modena“ ist seit 2009 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingetragen. Deutschland hat schon damals gegen diese Eintragung (vergeblich) Einspruch erhoben, weil man Nachteile für bereits bestehende Erzeugnisse unter den Bezeichnungen „Balsamessig/Aceto balsamico“ befürchtete.