Jänner 2020

Verstoß gegen die öffentliche Ordnung: Kein Markenschutz für „Cannabis“-Zeichen auf EU-Ebene

Von der Eintragung als Marke sind nach EU-Recht u.a. folgende Zeichen ausgeschlossen: „Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen“ (Art 7 Abs 1 lit f UMV). Auf dieser Grundlage wurde kürzlich dem Wort-Bild-Zeichen „CANNABIS STORE AMSTERDAM“ für Lebensmittel, nichtalkoholische Getränke und Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen (Klassen 30, 32 und 43) vom Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) der Schutz als Unionsmarke versagt.