Hausgrille als novel food zugelassen
Neuartige Lebensmittel benötigen gemäß der „Novel Food“-Verordnung vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt eine EU-weite Zulassung.
CERHA HEMPEL Food Law Corner bietet Einblick in aktuelle gesetzliche Entwicklungen und neueste Rechtsprechung im Bereich der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Unsere Anwälte beraten laufend zu den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Lebensmittelinformation, Health & Nutrition Claims, Produktwerbung und Marketing, der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln, Novel Foods uvm. Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere in Verwaltungsstrafverfahren, bei der Geltendmachung und Abwehr von UWG-Ansprüchen sowie im Bereich des Markenrechts einschließlich g.g.A. und g.U.
Neuartige Lebensmittel benötigen gemäß der „Novel Food“-Verordnung vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt eine EU-weite Zulassung.
Am 12. November 2021 hat die Europäische Kommission mit der – gefrorenen, getrockneten und pulverförmigen – Wanderheuschrecke (locusta migratoria) das zweite Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen.
CBD-Produkte sind weiterhin weit verbreitet. Im November 2020 hat der EuGH – erstmals – zur Rechtmäßigkeit von CBD Stellung genommen und ausgesprochen, dass CBD kein Betäubungsmittel im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel darstellt; dies unabhängig davon, ob es synthetisch oder natürlich aus der Hanfpflanze – und aus welchen ihrer Teile (Samen und Blätter vs. Blüten- und Fruchtstände) – hergestellt wird (EuGH 19.11.2020, C-663/18). Dieses Urteil hat konkrete rechtliche Auswirkungen im Bereich von Kosmetika und Lebensmitteln:
Neuartige Lebensmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die Europäische Kommission zugelassen und in die Unionsliste eingetragen sind. Ein spezielles Melde-Verfahren ist für solche Lebensmittel vorgesehen, die eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in einem Drittland haben ("traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland").
Nach der Novel Food-Verordnung (EU-Verordnung 2015/2283) bedürfen "neuartige Lebensmittel" vor dem Inverkehrbringen einer Zulassung durch die Europäische Kommission und der Eintragung in eine Unionsliste. Ein Lebensmittel ist neuartig, wenn es – vereinfacht – in bestimmte Lebensmittelkategorien fällt und vor dem 15.05.1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurde.