Einsatz von CBD in Kosmetika und Lebensmitteln

CBD Kosmetika Neuartige Lebensmittel

CJEU 19.11.2020,
C-663/18

CBD-Produkte sind weiterhin weit verbreitet. Im November 2020 hat der EuGH – erstmals – zur Rechtmäßigkeit von CBD Stellung genommen und ausgesprochen, dass CBD kein Betäubungsmittel im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel darstellt; dies unabhängig davon, ob es synthetisch oder natürlich aus der Hanfpflanze – und aus welchen ihrer Teile (Samen und Blätter vs. Blüten- und Fruchtstände) – hergestellt wird (EuGH 19.11.2020, C-663/18, hier abrufbar). Dieses Urteil hat konkrete rechtliche Auswirkungen im Bereich von Kosmetika und Lebensmitteln:

Die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) verbietet die Verwendung von Betäubungsmitteln im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens in Kosmetika. Bisher war unklar, ob natürlich gewonnenes CBD ein solches Betäubungsmittel darstellt und seine Verwendung daher in Kosmetika verboten ist. Dies wurde – und wird – etwa vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in einem Erlass, also einer generellen Weisung an die nachgeordneten Verwaltungsbehörden, vertreten. Durch das EuGH-Urteil ist dieser Auslegung der EU-Kosmetikverordnung der Boden entzogen und klar, dass CBD in Kosmetika grundsätzlich verwendet werden darf. Dementsprechend hat die Europäische Kommission inzwischen bereits in CosIng, der European Commission database for information on cosmetic substances and ingredients, den Eintrag „Cannabidiol – derived from extract or tincture or resin of cannabis“ ergänzt.

Die Verwendung von CBD in Lebensmitteln ist – nach Ansicht der Behörden – neuartig im Sinne der europäischen Novel Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283). Neuartige Lebensmittel dürfen grundsätzlich erst nach Begutachtung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Zulassung durch die Europäische Kommission in Verkehr gebracht werden. Bei dieser sind seit einigen Jahren mehrere Zulassungsverfahren hinsichtlich CBD-haltiger Lebensmittel anhängig. Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission die diesbezüglichen Verfahren unterbrochen, weil sie ebenfalls die Ansicht vertreten hatte, dass CBD als Betäubungsmittel zu qualifizieren sein könnte. Infolge des EuGH-Urteils hat die Kommission diese Ansicht aufgegeben und die unterbrochenen Zulassungsverfahren mittlerweile fortgesetzt.