Keine Einwände der EFSA gegen Kakao-Fruchtfleisch

Neuartige Lebensmittel

EFSA Stellungnahme

Neuartige Lebensmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die Europäische Kommission zugelassen und in die Unionsliste eingetragen sind. Ein spezielles Melde-Verfahren ist für solche Lebensmittel vorgesehen, die eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in einem Drittland haben ("traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland").

Die Frucht des Kakaobaums (Theobroma cacao) enthält neben den Bohnen auch weißes Fruchtfleisch. Ein britisches Lebensmittelunternehmen hat der Europäischen Kommission gemeldet, dieses Fruchtfleisch als traditionelles Lebensmittel aus Brasilien in der EU in Verkehr bringen zu wollen; das Fruchtfleisch soll als Endprodukt für die Verbraucher und als Inhaltsstoff für Säfte, Fruchtzubereitungen uÄ vertrieben werden. In ihrer am 10.10.2019 veröffentlichten Stellungnahme dazu hat die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Einwände bezüglich der Sicherheit des Lebensmittels erhoben. Sofern auch die Mitgliedstaaten keine Sicherheitsbedenken äußern, hat die Kommission das Inverkehrbringen des traditionellen Lebensmittels zu genehmigen und die Unionsliste entsprechend zu aktualisieren.