Gefrorene, getrocknete und pulverförmige Wanderheuschrecke als neuartiges Lebensmittel zugelassen

Neuartige Lebensmittel

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1975

Am 12. November 2021 hat die Europäische Kommission mit der – gefrorenen, getrockneten und pulverförmigen – Wanderheuschrecke (locusta migratoria) das zweite Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen; die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1975 wurde am 15. November 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Bereits zuvor war der Vermarktung des gelben Mehlwurms die Zulassung nach den Novel Food Vorschriften erteilt worden. Weitere Informationen der Europäischen Kommission sind hier verfügbar.