Hausgrille als novel food zugelassen

Neuartige Lebensmittel

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2283

Neuartige Lebensmittel benötigen gemäß der „Novel Food“-Verordnung vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt eine EU-weite Zulassung.

Am 10. Februar 2022 hat die Europäische Kommission mittels Durchführungsverordnung die Hausgrille (lat. Acheta domesticus) als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Daher gilt nun – nach zuletzt erfolgter Zulassung der Wanderheuschrecke – auch die gefrorene, getrocknete und pulverförmige Hausgrille als sog. „novel food“.