DAC-Verordnung "Carnuntum"
Das Weingesetz sieht je nach Herkunft der Trauben unterschiedliche Bezeichnungen vor. "Landweine" müssen aus einer einzigen Weinbauregion (Weinland, Bergland, Steirerland), "Qualitätsweine" aus einem von insgesamt 17 Weinbaugebieten stammen. Erfüllt der jeweilige Qualitätswein gewisse zusätzliche regionaltypische Bedingungen, darf man dem Weinbaugebiet die Bezeichnung DAC ("Districtus Austriae Controllatus") hinzufügen.