Einsatz von CBD in Kosmetika und Lebensmitteln
CBD-Produkte sind weiterhin weit verbreitet. Im November 2020 hat der EuGH – erstmals – zur Rechtmäßigkeit von CBD Stellung genommen und ausgesprochen, dass CBD kein Betäubungsmittel im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel darstellt; dies unabhängig davon, ob es synthetisch oder natürlich aus der Hanfpflanze – und aus welchen ihrer Teile (Samen und Blätter vs. Blüten- und Fruchtstände) – hergestellt wird (EuGH 19.11.2020, C-663/18). Dieses Urteil hat konkrete rechtliche Auswirkungen im Bereich von Kosmetika und Lebensmitteln: