Food Law Corner

CERHA HEMPEL Food Law Corner bietet Einblick in aktuelle gesetzliche Entwicklungen und neueste Rechtsprechung im Bereich der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Unsere Anwälte beraten laufend zu den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Lebensmittelinformation, Health & Nutrition Claims, Produktwerbung und Marketing, der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln, Novel Foods uvm. Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere in Verwaltungsstrafverfahren, bei der Geltendmachung und Abwehr von UWG-Ansprüchen sowie im Bereich des Markenrechts einschließlich g.g.A. und g.U.

2022

„TSCHIN“: Nicht eintragungsfähig als Wortmarke

Das Österreichische Patentamt (ÖPA) untersagte dem Wortzeichen „TSCHIN“ aufgrund fehlender Unterscheidungskraft und Täuschungseignung die Eintragung in den Warenklassen 32 (alkoholfreie Getränke) und 33 (alkoholische Getränke). Innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erwecke das Zeichen den Eindruck, dass es sich hierbei um Gin und verwandte Produkte handle.

Unionsrechtlich geschützte Ursprungsbezeichnungen wie „Feta“ gelten auch für die Ausfuhr von Erzeugnissen in Drittländer

Mitgliedsstaaten dürfen den Verkauf von Kosmetika untersagen, wenn sie mit Lebensmitteln verwechselbar ähnlich sind und somit die Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Dies entschied der EuGH im Zusammenhang mit der Beschwerde eines litauischen Kosmetikherstellers, dem vorgeworfen wurde, Badekugeln in Erscheinungsform von Lebensmitteln („Eiskugeln“) zu verkaufen. Für Unternehmen, die lebensmittelähnliche Erzeugnisse herstellen, ist somit Vorsicht geboten.

Dürfen Badekugeln in der Eistüte verkauft werden?

Mitgliedsstaaten dürfen den Verkauf von Kosmetika untersagen, wenn sie mit Lebensmitteln verwechselbar ähnlich sind und somit die Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Dies entschied der EuGH im Zusammenhang mit der Beschwerde eines litauischen Kosmetikherstellers, dem vorgeworfen wurde, Badekugeln in Erscheinungsform von Lebensmitteln („Eiskugeln“) zu verkaufen. Für Unternehmen, die lebensmittelähnliche Erzeugnisse herstellen, ist somit Vorsicht geboten.

Keine Unterscheidungskraft für „BioMarkt“ laut EuG

Der Eintragung einer Marke stehen nach dem EU-Recht u.a. sog. absolute Eintragungshindernisse entgegen. Danach ist die Eintragung eines Zeichens als Marke ausgeschlossen, wenn sie „ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“, (Art 7 Abs 1 lit. c UMV).

Hausgrille als novel food zugelassen

Neuartige Lebensmittel benötigen gemäß der „Novel Food“-Verordnung vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt eine EU-weite Zulassung.

Novelle des LMSVG

Mit BGBl I 256/2021 wurden das LMSV und das GESG novelliert. Die neuen Bestimmungen sind teils schon mit 1. Jänner 2022, teils mit 22. Februar 2022 in Kraft getreten.

Vermeintlicher Konkurrent ist kein Käpt’n Iglo Doppelgänger

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Fischstäbchenhersteller Iglo und seinem Mitbewerber Appel Feinkost erlitt Iglo ein weiteres Mal einen Rückschlag.

Vorabentscheidung des EuGH zur Nährwertdeklaration gemäß LMIV

Die Lebensmittelinformations-Verordnung („LMIV“) regelt die (grundsätzliche) Kennzeichnung von Lebensmitteln. Zwingend vorgeschrieben ist u.a. die Nährwertdeklaration, welche neben weiteren Informationen Brennwert und Nährstoffmengen ausweisen muss.

Gefrorene, getrocknete und pulverförmige Wanderheuschrecke als neuartiges Lebensmittel zugelassen

Am 12. November 2021 hat die Europäische Kommission mit der – gefrorenen, getrockneten und pulverförmigen – Wanderheuschrecke (locusta migratoria) das zweite Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Keine Hörmarke für eine Klangkombination, die beim Öffnen einer Getränkedose entsteht

Eine Hörmarke ist eine Marke, die ausschließlich aus einem Klang oder einer Kombination von Klängen besteht. Seit dem Jahr 2017 ist es möglich, Hörmarken auch durch Vorlage einer Audiodatei im MP3-Format im multimedialen Markenregister darzustellen.