Novelle des LMSVG

BGBl I 256/2021

Mit BGBl I 256/2021 wurden das LMSV und das GESG novelliert. Die neuen Bestimmungen sind teils schon mit 1. Jänner 2022, teils mit 22. Februar 2022 in Kraft getreten. Die Novelle hat insbesondere die unionsrechtlichen Kontrollvorschriften laut Verordnung (EU) 2017/625 und darauf gestützten Delegierten Verordnungen in österreichisches Recht umgesetzt. Neben zahlreichen weiteren Änderungen wurden etwa die Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 39 LMSGV erweitert, eine Monitoringbefugnis des Bundesamts für Verbrauchergesundheit hinsichtlich des Lebensmittelhandels im Internet festgelegt und die Verwaltungsstrafen gesenkt.

Das konsolidierte LMSVG ist im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar.