Paukenschlag durch VwGH – „Kettenverantwortung“ im Kennzeichnungsrecht
Eine praktisch überaus bedeutsame Frage ist, wer die Verantwortung für die gesetzeskonforme Lebensmittelkennzeichnung trägt: Der Hersteller oder (auch) der Händler?
Eine praktisch überaus bedeutsame Frage ist, wer die Verantwortung für die gesetzeskonforme Lebensmittelkennzeichnung trägt: Der Hersteller oder (auch) der Händler?
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob ein Einzelhändler für kennzeichnungsrechtliche Verstöße von Markenartikeln verantwortlich ist. Die Antwort darauf gibt (wenig klar) Artikel 8 der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, „LMIV“).