Food Law Corner

CERHA HEMPEL Food Law Corner bietet Einblick in aktuelle gesetzliche Entwicklungen und neueste Rechtsprechung im Bereich der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Unsere Anwälte beraten laufend zu den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Lebensmittelinformation, Health & Nutrition Claims, Produktwerbung und Marketing, der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln, Novel Foods uvm. Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere in Verwaltungsstrafverfahren, bei der Geltendmachung und Abwehr von UWG-Ansprüchen sowie im Bereich des Markenrechts einschließlich g.g.A. und g.U.

November 2022

„TSCHIN“: Nicht eintragungsfähig als Wortmarke

Das Österreichische Patentamt (ÖPA) untersagte dem Wortzeichen „TSCHIN“ aufgrund fehlender Unterscheidungskraft und Täuschungseignung die Eintragung in den Warenklassen 32 (alkoholfreie Getränke) und 33 (alkoholische Getränke). Innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erwecke das Zeichen den Eindruck, dass es sich hierbei um Gin und verwandte Produkte handle.

Unionsrechtlich geschützte Ursprungsbezeichnungen wie „Feta“ gelten auch für die Ausfuhr von Erzeugnissen in Drittländer

Mitgliedsstaaten dürfen den Verkauf von Kosmetika untersagen, wenn sie mit Lebensmitteln verwechselbar ähnlich sind und somit die Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Dies entschied der EuGH im Zusammenhang mit der Beschwerde eines litauischen Kosmetikherstellers, dem vorgeworfen wurde, Badekugeln in Erscheinungsform von Lebensmitteln („Eiskugeln“) zu verkaufen. Für Unternehmen, die lebensmittelähnliche Erzeugnisse herstellen, ist somit Vorsicht geboten.