„TSCHIN“: Nicht eintragungsfähig als Wortmarke
Das Österreichische Patentamt (ÖPA) untersagte dem Wortzeichen „TSCHIN“ aufgrund fehlender Unterscheidungskraft und Täuschungseignung die Eintragung in den Warenklassen 32 (alkoholfreie Getränke) und 33 (alkoholische Getränke). Innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erwecke das Zeichen den Eindruck, dass es sich hierbei um Gin und verwandte Produkte handle.