August 2022

Keine Unterscheidungskraft für „BioMarkt“ laut EuG

Der Eintragung einer Marke stehen nach dem EU-Recht u.a. sog. absolute Eintragungshindernisse entgegen. Danach ist die Eintragung eines Zeichens als Marke ausgeschlossen, wenn sie „ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“, (Art 7 Abs 1 lit. c UMV).