Erste Entscheidung eines Wiener Bezirksgerichts zu § 1104 ABGB im Zusammenhang mit COVID-19
Das Bezirksgericht Meidling in Wien hat nun als erstes Gericht über die Mietzinszahlungspflicht eines Geschäftsraummieters während des Lockdowns im Frühjahr 2020 entschieden und erachtete dabei den Entfall der Zahlungspflicht des Betreibers eines Frisörsalons als gerechtfertigt (9 C 368/20b).