4. OGH-Entscheidung zur Mietzinszahlungspflicht während Lock-Down
In der bislang vierten Entscheidung des OGH zu Mietzinsminderungsansprüchen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie (OGH v. 25.1.2022, 8 Ob 131/21d) setzte sich der OGH nun mit der Frage auseinander, ob das (potentielle) Anbieten eines Liefer- und Abholdienstes eines Gastronomiebetriebes während des "zweiten Lockdowns" (17.11.2020 bis 6.12.2020) eine teilweise Brauchbarkeit des Bestandobjekts begründet und daher auch zu einer Verpflichtung des Mieters zur (teilweisen) Zahlung des Mietzinses führt.