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Update: Taxonomy - finale Version der DurchführungsVO veröffentlicht

Am 08.06.2021 wurde die finale Version der Durchführungsverordnung vom 04.06.2021 zur EU-Taxonomy-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) in sämtlichen Amtssprachen veröffentlicht.

Taxonomy und ihre Auswirkung auf die Immobilienbranche

Die Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomy-VO) ist bereits im Sommer 2020 in Kraft getreten, doch erst jetzt (21.04.2021) hat die EU-Kommission die erste Durchführungsverordnung auf Basis der Taxonomy-VO erlassen, die am 1. Jänner 2022 in Kraft treten wird. Diese enthält technische Bewertungskriterien zu zwei der sechs Umweltziele der Taxonomy-VO, nämlich "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel".

Auswirkungen des Brexit auf den Erwerb von Immobilien durch Briten in Österreich

Das österreichische Grundverkehrsrecht – welches aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Einordnung als Landeskompetenz von den neun Landesgesetzgebern erlassen wird – sieht einzelne Beschränkungen in Form von Genehmigungs- oder Anzeigepflichten beim Erwerb oder der Übertragung von Rechten an Grundstücken durch Inländer oder Drittstaatsangehörige vor. Während Briten bislang aufgrund ihres Status als Unionsbürger der Europäischen Union Inländern gleichgestellt waren, könnte ihre rechtliche Gleichstellung nach dem Brexit enden.