Österreich: Mögliche Auswirkungen von COVID-19 auf Mietverträge
Unabhängig davon, ob Sie Vermieter oder Mieter sind, sind Sie möglicherweise von der aktuellen Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales betroffen, wonach bestimmte Unternehmen, hauptsächlich Einzelhandelsgeschäfte, von Kunden zu Erwerbszwecken nicht mehr betreten werden dürfen. Diese Beschränkung gilt vorerst bis 22. März 2020, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Maßnahme verlängert wird.