Österreich: Mögliche Auswirkungen von COVID-19 auf Mietverträge

Österreich: Mögliche Auswirkungen von COVID-19 auf Mietverträge 

Unabhängig davon, ob Sie Vermieter oder Mieter sind, sind Sie möglicherweise von der aktuellen Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales betroffen, wonach bestimmte Unternehmen, hauptsächlich Einzelhandelsgeschäfte, von Kunden zu Erwerbszwecken nicht mehr betreten werden dürfen. Diese Beschränkung gilt vorerst bis 22. März 2020, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Maßnahme verlängert wird.

In den Medien wird derzeit diskutiert, ob die aktuelle Situation Mietern die Aussetzung der Mietzahlung erlaubt, wenn sie durch die Verordnung gezwungen sind, Kundentransaktionen innerhalb ihrer Räumlichkeiten zu verbieten. Auf den ersten Blick ermöglicht das österreichische ABGB eine solche Aussetzung, jedoch ist die Situation bei weitem nicht so eindeutig, wie in den Medien teilweise behauptet wird. Es gibt eine Vielzahl an Konstellationen, in denen die Aussetzung der Mietzahlung NICHT anwendbar ist, da beispielsweise die Anwendung der relevanten Bestimmungen von den Parteien überhaupt in ihrem Mietvertrag ausgeschlossen worden ist. Es gibt aber auch andere Umstände, die die Anwendung der einschlägigen Bestimmung von Anfang an ausschließen.

Wie immer ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung notwendig, um kostspielige Streitigkeiten oder das Risiko der Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter zu vermeiden.

Die Immobilienexperten von CERHA HEMPEL stehen Ihnen für eine solche Prüfung zur Verfügung.

Stay safe, stay home!