Die Grundbuchsnovelle 2024 – der Datenschutz hält im Grundbuch Einzug
Mit der geplanten Grundbuchsnovelle 2024 hält der Datenschutz nun Einzug in das Grundbuch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 6. April 2021 festgestellt, dass Österreich das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt hat, weil das Grundbuch bei der Veröffentlichung eines Scheidungsvergleichs in der Urkundensammlung keine Abwägung zwischen dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens des Beschwerdeführers einerseits und den Zwecken der Öffentlichkeit des Grundbuchs andererseits vorgenommen hat. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Veröffentlichung von Urkunden im Grundbuch.