OGH: Mietkaufmodell bei Wohnungen auf dem Prüfstand!
Mit Urteil vom 9. Juli 2024, Geschäftszahl 10 Ob 29/24y, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Anwendbarkeit des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) auf Mietkaufmodelle von Wohnungen überprüft. Im Fokus stand die Frage, ob ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von Wohnungseigentum abzielt, als Bauträgervertrag im Sinne von § 2 Abs. 1 BTVG anzusehen ist.