Superädifikat goes online!
Umstellung der Urkundenhinterlegung auf online Grundbuch mit 1. Juni 2022 Das Urkundenhinterlegungsgesetz, BGBl. 1974/326 idF BGBl. I Nr. 86/2021 enthält Regelungen für Liegenschaften und Bauwerke, die nicht im österreichischen Grundbuch verbüchert sind. Bisher waren die solche Immobilien betreffenden Urkunden nur durch Einsichtnahme in die jeweilige Urkundensammlung bei Gericht möglich, eine online-Abfrage war nicht möglich. Dies wird sich nun ändern.