Taxonomy und ihre Auswirkung auf die Immobilienbranche
Die Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomy-VO) ist bereits im Sommer 2020 in Kraft getreten, doch erst jetzt (21.04.2021) hat die EU-Kommission die erste Durchführungsverordnung auf Basis der Taxonomy-VO erlassen, die am 1. Jänner 2022 in Kraft treten wird. Diese enthält technische Bewertungskriterien zu zwei der sechs Umweltziele der Taxonomy-VO, nämlich "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel".