Treuhandkonstruktionen im Tiroler Grundverkehr – OGH 1 Ob 62/25m
Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss 1 Ob 62/25m vom 27. Mai 2025 einen praxisrelevanten Streit entschieden, der die Wirksamkeit eines Liegenschaftskaufvertrags im Spannungsfeld zwischen Treuhandabrede und Tiroler Grundverkehrsgesetz betraf. Die Entscheidung zeigt, wann ein Kaufvertrag trotz einer verdeckten Drittstaatsbeteiligung bestehen bleibt und wann eine Umgehung des § 12 Abs 1 lit a TirGVG zur Nichtigkeit führt.