Im Frühjahr spannte der Gesetzgeber ein Schutzschild über Wohnungsmieter um zu verhindern, dass die Corona-Krise auch negativen Einfluss auf die Wohnsituation betroffener Mieter hat. Da einige der dabei getroffenen Maßnahmen – beispielsweise die gesetzliche Stundung von Mietzinsraten – jedoch mit Jahresende auslaufen, kündigt die Justizministerin heute, 02.12.2020, eine Erstreckung dieser Frist bis zum 31. März 2021 an.
Bei der Abwicklung von Immobilienkaufverträgen ist es üblich, die Transaktion über einen Treuhänder durchzuführen. Bei mehrseitigen Treuhandverhältnissen stehen mehrere von gegensätzlichen Interessen geleitete Treugeber einem Treuhänder gegenüber.
Das Bezirksgericht Meidling in Wien hat nun als erstes Gericht über die Mietzinszahlungspflicht eines Geschäftsraummieters während des Lockdowns im Frühjahr 2020 entschieden und erachtete dabei den Entfall der Zahlungspflicht des Betreibers eines Frisörsalons als gerechtfertigt (9 C 368/20b).
Um Wohnraummieter während der Corona Krise zu schützen wurden gesetzliche Sonderregelungen eingeführt. Hier ein Überblick.
Die Novelle zur Wiener Bauordnung, die am 27.04.2020 in Begutachtung gegangen ist, sieht nunmehr auch bei Neubauten von Wohngebäuden die verpflichtende Installation von solaren Energieträgern vor. Bei der Neuerrichtung von Gewerbeimmobilien besteht eine „Solarverpflichtung“ bereits seit 2014.
Unabhängig davon, ob Sie Vermieter oder Mieter sind, sind Sie möglicherweise von der aktuellen Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales betroffen, wonach bestimmte Unternehmen, hauptsächlich Einzelhandelsgeschäfte, von Kunden zu Erwerbszwecken nicht mehr betreten werden dürfen. Diese Beschränkung gilt vorerst bis 22. März 2020, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Maßnahme verlängert wird.
Das österreichische Grundverkehrsrecht – welches aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Einordnung als Landeskompetenz von den neun Landesgesetzgebern erlassen wird – sieht einzelne Beschränkungen in Form von Genehmigungs- oder Anzeigepflichten beim Erwerb oder der Übertragung von Rechten an Grundstücken durch Inländer oder Drittstaatsangehörige vor. Während Briten bislang aufgrund ihres Status als Unionsbürger der Europäischen Union Inländern gleichgestellt waren, könnte ihre rechtliche Gleichstellung nach dem Brexit enden.