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CERHA HEMPEL beriet die deutsche RWTÜV Gruppe beim Anteilserwerb an der österreichischen isn – innovation service network

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Am Montag, den 24. Juni 2024, fand in der Bel Etage von CERHA HEMPEL eine weitere Veranstaltung der Reihe "Globale Perspektiven" statt. Diesmal zum Thema "Migration & Integration"

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Die börsenotierte Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat im Juni 2024 eine Mehr-heitsbeteiligung an der österreichischen ROLAND Spedition GmbH erworben. Diese strate-gische Akquisition stärkt die Position von HHLA im österreichischen Markt und erweitert deren Logistikdienstleistungen. Die Rechtsanwaltskanzlei CERHA HEMPEL hat HHLA bei der Transaktion umfassend rechtlich beraten.

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Am Donnerstag, den 13. Juni 2024, fand die feierliche Verleihung der Legal 500 GC Powerlist in der Bel Etage von CERHA HEMPEL statt. Ausgezeichnet wurden die besten Inhouse Juristen in Österreich.

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CERHA HEMPEL Banking & Finance Partner Peter Knobl hat am 7. Juni 2024 gemeinsam mit Mag. Meichenitsch-Rasinger (FMA) und Dr. Alexander Russ (eunomia Rechtsanwälte) vor Emittenten und Vertreibern von Finanzinstrumenten zu Änderungen im EU- und nationalen Prospektrecht vorgetragen.

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Die Schulung wird in der Akademie für Recht und Steuern (ARS) am 7.6.2024 stattfinden. Sie wird die Änderungen durch den EU Listing Act, ESG-transformationsrechtliche Änderungen, die Einführung des European Single Access Point (ESAP) sowie neuere Entwicklungen zu Rücktrittsrechten und zur Prospekthaftung in den Mittelpunkt stellen.

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Der Rat hat nun die Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CS3D) förmlich angenommen. Damit steht nun wohl fest, dass die Richtlinie Realität werden wird. Die Mitgliedstaaten haben nach der Publikation der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union zwei Jahre Zeit, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

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Dr. Martin Eichinger wird Partner im Bereich Merger & Acquisitions.

 

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Leitungsorgane von aus der Perspektive der IT-Security wesentlichen oder wichtigen Einrichtungen sind ab Oktober 2024 verpflichtet, an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da das NISG 2024 ausdrücklich vorsieht, dass Leitungsorgane bei einer schuldhaften Verletzung gegen die neuen Gesetzesbestimmungen persönlich haften.

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Das jährliche Update enthält ein neues Kapitel zu Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsvorschriften sowie Informationen zur (aufrechten) KIM-Verordnung der FMA, MREL-Mindestquotenanforderungen für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen (LSIs) mit vereinfachten und vollen Abwicklungsplänen, zur Verordnung über Märkte für Kryptowerte, zur Verordnung über die digitale operationale…