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CERHA HEMPEL-Partner Heinrich Foglar-Deinhardstein präsentiert erweiterte Neuauflage des FAH-Praxiskommentars zur GmbH

Gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Nora Aburumieh und Notar-Substitutin Dr. Alexandra Hoffenscher-Summer gibt CERHA HEMPEL-Partner Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein LL.M. (KCL) im Verlag Österreich einen Praxiskommentar zum GmbH-Gesetz heraus, der unter der Kurzbezeichnung „FAH“ bekannt ist.

Gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Nora Aburumieh und Notar-Substitutin Dr. Alexandra Hoffenscher-Summer gibt CERHA HEMPEL-Partner Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein LL.M. (KCL) im Verlag Österreich einen Praxiskommentar zum GmbH-Gesetz heraus, der unter der Kurzbezeichnung „FAH“ bekannt ist.

Die zweite und wesentlich – insbesondere um Branchenvorschriften und das deutsche GmbH-Recht – erweitere Auflage wurde dieser Tage im festlichen Ambiente der Österreichischen Akademie der Wissenschaften präsentiert.

Festredner war Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler LL.M. (Universität Wien). Mit vielen anderen Gästen feierten u.a. Univ.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski (Übernahmekommission), Dr. Ernst Pucher (Erzb. Metropolitangericht), Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer (Universität Salzburg), Hon.-Prof. Dr. Michael Rohregger (Präsident Rechtsanwaltskammer Wien), Hon.-Prof. Dr. Irene Welser (CERHA HEMPEL) und Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann (Universität Linz).

Im FAH-Kommentar stellen 46 Autorinnen und Autoren aus der Praxis – Rechtspfleger, Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder sowie Juristen aus Unternehmen und dem öffentlichen Dienst – auf 2.900 Seiten das rechtliche Regelwerk vor dem Hintergrund ihrer praktischen Erfahrung dar. Der Brennpunkt der Kommentierung liegt auf Fragestellungen und Themen mit besonderer Praxisrelevanz.