Leitungsorgane von aus der Perspektive der IT-Security wesentlichen oder wichtigen Einrichtungen sind ab Oktober 2024 verpflichtet, an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da das NISG 2024 ausdrücklich vorsieht, dass Leitungsorgane bei einer schuldhaften Verletzung gegen die neuen Gesetzesbestimmungen persönlich haften.