Vision 2025

Startup

Visionspapier

Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und Austrian Venture Capital and Private Equity Organisation (AVCO) haben Visionen für ein zukunftsfähiges und digitales Österreich entwickelt. Das gemeinsame Visionspapier beinhaltet eine Reihe von Empfehlungen an die Regierung, um Österreich bis 2025 zu einem „international führenden Kapitalmarkt- und Gründungsstandort“ zu entwickeln. Im Folgenden werden diese Empfehlungen kurz dargestellt:

1. Förderung von Entrepreneurial Education in allen Bildungsstufen

Um selbstständiges (wirtschaftliches) Denken und verantwortungsvolles Handeln zu fördern soll schon zu Beginn der Schul- und Universitätsausbildung angesetzt werden. Hierfür soll eine unternehmerische Aus-und Weiterbildung bereits in der Schule, in Form von Gastvorträgen, Projektarbeiten und der Integration von Entrepreneurship in den Lehrplan, erfolg

2. Stärkung des Kapitalmarkts

Um den Kapitalmarkt sowohl für institutionelle Anleger, als auch Jungunternehmer attraktiver zu gestalten, sollen mehrere Maßnahmen getroffen werden. So sollen die Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger an internationale Standards angepasst werden um den außerbörslichen Kapitalmarkt zu stärken. Zudem wird die Errichtung eines EUR 300 Mio. Dachfonds vorgeschlagen, der wiederum in Zielfonds mit einem Fokus auf aufstrebende KMUs investiert. Um international aufzuschließen soll der Bund bei Erstinvestitionen zudem eine Ausfallsbürgschaft übernehmen.

3. Modernisierung rechtlicher Rahmenbedingungen

Um den Gründungsprozess zu beschleunigen, sowie die Komplexität und damit verbundene Kosten zu reduzieren wird empfohlen den Gründungsprozess zu digitalisieren. Zu diesem Zweck soll eine zentrale Stelle zur Unternehmensgründung eingerichtet werden, die auch in englischer Sprache verfügbar ist.

Weiters soll eine neue Rechtsform, die den Anforderungen junger Unternehmen gerecht wird, geschaffen werden. Diese Rechtsform soll ein reduziertes Stammkapital haben, erleichterte Anteilsübereignungen ermöglichen und geringere Formalismen aufweisen. Auch die Einführung einer EU-weit harmonisierten Gesellschaftsform (konkret: einer EU-Limited) ist angedacht.

Darüber hinaus wird empfohlen den Kapitalmarkt durch eine Gesetzesreform attraktiver zu gestalten. Konkret soll dies durch eine Reform des InvFG (Investmentfondsgesetz) geschehen, wobei der Fokus auf der Attraktivierung für VC (Venture Capital) und PE (Private Equity) Fonds liegen soll.

Zuletzt sollen in den ersten ein bis zwei Jahren Gründungsprivilegierungen, u.a. hinsichtlich der Höhe SV-Beiträge, der Gewerbeanmeldung und der Höhe der KÖSt, eingeführt werden.

4. Gründerfreundliche Steuergesetzgebung

Aufgrund mangelnder Anreize die u.a. auch den komplexen steuerrechtlichen Regularien geschuldet sind, wird wenig in österreichische Jungunternehmen investiert. Aus diesem Grund wird empfohlen einen Beteiligungsfreibetrag einzuführen, wodurch ein Teil des Investments als Gutschrift auf die jeweils anfallende Einkommenssteuer angerechnet wird. Darüber hinaus soll die Fondsbesteuerung transparenter gestaltet werden, wie z.B. durch eine rechtssichere steuerliche Behandlung von Wagniskapital-Fondsmanagern und der Umkehrung der Ausschüttungsreihenfolge aus § 186 InvFG.

5. Nachhaltige internationale Ausrichtung

Um den Standort Österreich internationaler zu gestalten wurden einige Empfehlung ausgesprochen. Es soll die Rot-Weiß-Rot-Karte reformiert werden, insbesondere durch eine schnellere Bearbeitung des Antrags und einer Senkung der Erfordernisse hinsichtlich des Mindestgehalts und der Voraussetzung eines Universitätsabschlusses.

Zudem sollen Maßnahmen gesetzt werden um die optimale geographische Lage des Standort Österreich besser zu nutzen und für ausländische Gründer interessanter zu gestalten. Konkret soll das Startup Visum modernisiert werden, z.B. indem anstatt der Immigrationsbehörde Wirtschaftsexperten über ein solches entscheiden.

Der wohl grundlegendste Änderungsvorschlag wäre es Englisch als offizielle zweite Amtssprache zu etablieren. Hierdurch wird ausländischen Investoren der Zugang maßgeblich erleichtert und zugleich die Weltoffenheit Österreichs aufgezeigt.

6. Startup Beirat

Als letzten Punkt fordert die Interessenvereinigung, dass auf Bundesebene ein Expertenrat als unabhängige Instanz eingesetzt wird, der Politiker und Behörden berät und Empfehlungen ausspricht. Dessen Aufgaben sollen u.a. die Positionierung des Standorts in der internationalen Tech-Szene, die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Startup-Finanzierung und die Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung von mehr Unternehmertum in der Gesellschaft gehören.