Im September 2022 folgte mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (KI-HaftungsRL-Vorschlag) eine weitere Initiative, um die Nutzung und Entwicklung von KI-Systemen weiter zu begrenzen. Folgende Kernbereiche sind besonders hervorzuheben: Zum einen bestünde mit der Umsetzung dieser RL künftig eine Offenlegungspflicht der Beweismittel für Hochrisiko-KI-Systeme. Darunter sind solche Systeme zu verstehen, die ein erhebliches Risiko für die Grundrechte natürlicher Personen darstellen. Auf der anderen Seite käme es zu einer erheblichen Beweiserleichterung zugunsten der Geschädigten. Denn die geplante Beweislastumkehr soll sicherstellen, dass Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Einsatz von KI ergeben können, für Geschädigte in Zukunft leichter durchsetzbar sind. De facto war es bislang nahezu unmöglich, auf die relevanten Daten des betroffenen KI-Systems zuzugreifen und somit das Verschulden des Schädigers nachzuweisen.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Vorschlag für eine KI-Haftungsrichtlinie nur ein Teil eines großen Ganzen ist, nämlich eines umfassenden Pakets von Maßnahmen im Bereich der KI. Weitere Modernisierungen der einschlägigen Haftungsvorschriften werden beispielsweise durch die Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie, COM (2022), erreicht.