Die EU arbeitet kontinuierlich an der Entwicklung einer künftigen KI-Verordnung. Nachdem die Europäische Kommission ihren ersten Entwurf für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz vorgelegt hat, liegt nun auch der gemeinsame Standpunkt des EU-Rats vor.
Der Entwurf der KI-Verordnung verfolgt bei der Klassifizierung von KI-Systemen einen risikobasierten Ansatz. So soll künstliche Intelligenz mit unannehmbaren Risiken generell verboten werden. KI-Systeme, welche nicht einmal in die Niedrigrisikokategorie fallen, haben uneingeschränkten Zugang zum europäischen Markt. Sie unterliegen somit keinen weiteren Verpflichtungen als den bereits bestehenden Gesetzen. Die verbleibenden Kategorien umfassen Hochrisiko-KI-Systeme und Niedrigrisiko-KI-Systeme. Beide müssen den Anforderungen der künftigen KI-Verordnung entsprechen, um legal eingesetzt werden zu können. Widrigenfalls drohen Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung.
Die endgültige Verabschiedung und unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung in der gesamten Europäischen Union wird für 2025 erwartet. In unserem nächsten Blogbeitrag folgen Informationen zu den konkret geplanten Regelungen der KI-Verordnung.