Nachhaltigkeitsversprechen im Lebensmittelsektor

Nachhaltigkeitsversprechen im Lebensmittelsektor

Nachhaltigkeitsversprechen sind für Unternehmen eine beliebte Marketing- und Absatzstrategie, insbesondere für Lebensmittel, weil dadurch den Kunden der Eindruck vermittelt wird, durch den Kauf bestimmter Waren einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Im Rahmen des europäischen Green Deals hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, Verbraucher vor unrichtigen Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen und ihnen durch gesteigerte Transparenz zu ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Damit soll dem Phänomen des sogenannten „Greenwashing“ entgegengewirkt und das Vertrauen der Verbraucher in Umweltaussagen und Umweltzeichen gestärkt werden. 

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission im März 2023 einen Richtlinienvorschlagzur Verabschiedung der sog „Green-Claims-RL“ (Richtlinie über Umweltaussagen) präsentiert. Dieser sieht vor, dass ausdrückliche Umweltaussagen, worunter Umweltaussagen in Textform und auch Umweltzeichen zu verstehen sind, gewisse Anforderungen erfüllen müssen, bevor sie etwa für Werbung verwendet werden dürfen. Konkret sieht der Richtlinienvorschlag für ausdrückliche Umweltaussagen vor, dass 

  • diese von Gewerbetreibenden bewertet werden müssen, um sie zu begründen;

  • Informationen beigefügt werden müssen (physisch, mittels Weblink oder QR-Code); und

  • sie durch unabhängige Prüfstellen begründet werden müssen (Konformitätsbescheinigung).

Entspricht die ausdrückliche Umweltaussage nicht diesen Vorgaben, drohen nach dem Richtlinienvorschlag etwa Geldbußen und zB ein bis zu 12-monatiger Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Auf diese Vorgaben sollten Unternehmen insbesondere bei der Gestaltung von Lebensmittelverpackungen achten.